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Demosciokratie — Die Macht der Kammern und die Exekutive

1. Das Territorium: die grundlegende Basis der Macht

Die Demosciokratie beruht in erster Linie auf dem Territorium. Es bildet die grundlegende Einheit der Vertretung, der Organisation und der Weiterleitung der Bedürfnisse der Bevölkerung.

Jedes Territorium verfügt über seinen eigenen Rat, der nach dem grundlegenden Prinzip des Gleichgewichts zusammengesetzt ist:

50 % Vertreter des Volkes und 50 % Vertreter der Berufsvereinigungen und Dienste, die die wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeiten sowie die aktiven Kräfte des Territoriums vertreten.

Diese Organisation darf niemals umgekehrt werden: Die Macht geht vom Territorium aus und steigt zu den nationalen Institutionen auf.

Jedes Territorium bestimmt somit seine Vertreter für die beiden nationalen Kammern:

  • die Volkskammer, die die Bürger und die Territorien unmittelbar vertritt;
  • die Kammer der Berufsvereinigungen und Dienste, die die beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die für die Gesellschaft notwendigen Dienste vertritt.

Da die Vertreter nach dem in der Demosciokratie vorgesehenen jährlichen Prinzip ausgetauscht werden, erneuern sich die Kammern fortlaufend von der Basis her. Sie bilden daher keine dauerhafte politische Klasse.

2. Die beiden Kammern: das Zentrum der nationalen Macht

Die beiden Kammern vereinen die Vertretung sämtlicher französischer Territorien.

Gemeinsam bilden sie das nationale Entscheidungszentrum.

Sie erarbeiten gemeinsame Regeln, legen die großen Leitlinien des Landes fest, bestimmen die nationalen Aufgaben und kontrollieren deren Umsetzung.

Das Prinzip ist einfach:

Die Territorien melden ihre Bedürfnisse; die Kammern gleichen diese ab, ordnen sie und entscheiden; die Exekutive setzt ihre Entscheidungen um.

Es muss ständig eine Bewegung in beide Richtungen geben.

Territorien → Kammern → Exekutive → Territorien

Aber auch:

Territorien → Exekutive → Kammern

Wenn also bei der Umsetzung einer nationalen Entscheidung Schwierigkeiten auftreten, müssen Informationen sofort zurückgemeldet werden können. Die Exekutive legt den Kammern dann die festgestellten Schwierigkeiten dar und kann Anpassungen vorschlagen.

Über eine neue grundlegende Ausrichtung entscheidet sie jedoch nicht allein: Diese Entscheidung liegt bei den beiden Kammern.

3. Auswahl der Exekutive

Die Exekutive geht nicht aus einer dauerhaften politischen Klasse hervor.

Teams, die die Exekutivführung des Landes übernehmen können, stellen öffentlich ihre Organisation, ihre Kompetenzen, ihre Methoden und ihre Fähigkeit vor, die für das Land festgelegten Aufgaben zu erfüllen.

Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten.

Im ersten Schritt nehmen alle französischen Bürger an einer landesweiten Abstimmung teil. Dabei werden die vier bestplatzierten Teams ausgewählt.

Im zweiten Schritt prüfen die beiden Kammern diese vier Teams und wählen dasjenige aus, dem die Verantwortung für die Exekutive übertragen wird.

Das Volk beteiligt sich somit unmittelbar an der ersten Auswahl, während die Vertreter aus sämtlichen Territorien die endgültige Entscheidung treffen.

Das ausgewählte Team erhält dadurch jedoch keine von den Kammern unabhängige Macht.

Es erhält einen Ausführungsauftrag.

4. Funktion der Exekutive

Die Exekutive bildet den administrativen und operativen Arm der beiden Kammern.

Ihre grundlegende Funktion besteht darin, deren Entscheidungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Sie leitet die dafür notwendige nationale Verwaltung, koordiniert die großen gemeinsamen Aufgaben und übermittelt die nationalen Leitlinien an die für ihre Durchführung zuständigen Strukturen.

Sie muss auch die umgekehrte Bewegung gewährleisten: Schwierigkeiten, Ergebnisse, Bedürfnisse und Vorschläge aus den Territorien sammeln und den beiden Kammern vorlegen.

Die Exekutive kann daher auf Grundlage ihrer Erfahrungen bei der Umsetzung Vorschläge machen.

Vorschlagen bedeutet aber nicht entscheiden.

Wenn sie der Ansicht ist, dass eine Regel geändert werden muss, eine Organisation schlecht funktioniert oder eine Ausgabe unnötig ist, informiert sie die Kammern, liefert die notwendigen Grundlagen und schlägt gegebenenfalls eine Lösung vor. Die Kammern entscheiden.

Die Exekutive setzt anschließend diese Entscheidung um.

5. Verantwortlichkeit und Abberufung

Die Exekutive bleibt den beiden Kammern gegenüber jederzeit verantwortlich.

Sie besitzt keine für einen Zeitraum garantierte Macht, die es ihr ermöglichen würde, sich den Kammern dauerhaft zu widersetzen.

Wenn sie ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt, von den Entscheidungen der Kammern abweicht, ineffizient wird oder schwerwiegendes Fehlverhalten festgestellt wird, können die beiden Kammern ihre Amtsausübung nach den vorgesehenen Verfassungsregeln beenden.

Es muss das Prinzip ständiger Verantwortlichkeit gelten:

Ein Amt besteht so lange, wie es ordnungsgemäß ausgeübt wird.

Dieselbe Logik muss für die wichtigsten Verantwortlichen gelten, die der Exekutive unterstehen.

6. Territorien und Regionen: zwei unterschiedliche Funktionen

Die Region darf nicht zu einer politischen Ebene über dem Territorium werden.

Das Territorium bleibt innerhalb seiner Zuständigkeiten autonom und bildet die Grundlage der Demosciokratie.

Die Region dient hauptsächlich als Vermittlungsinstanz für die Organisation, Koordination und Kontrolle bestimmter großer nationaler Aufgaben, wenn eine über die Grenzen eines einzelnen Territoriums hinausreichende Organisation notwendig ist.

Das Bildungswesen liefert dafür ein Beispiel.

Die beiden Kammern bestimmen die großen gemeinsamen Leitlinien: grundlegendes Wissen, nationale Ziele, Ausbildungsanforderungen und Prinzipien, die eine allgemeine Gleichheit unter den Bürgern ermöglichen.

Die Exekutive organisiert deren Umsetzung.

Die Regionen können die hierfür notwendige Koordination und Kontrolle gewährleisten.

Die Territorien behalten jedoch die Möglichkeit, ihre Gegebenheiten, Schwierigkeiten und Bedürfnisse nach oben weiterzugeben.

Das System funktioniert daher niemals ausschließlich von oben nach unten.

Es arbeitet ständig in beide Richtungen.

7. Verteidigung und große nationale Aufgaben

Bestimmte Aufgaben erfordern naturgemäß eine einheitliche nationale Organisation.

Die Verteidigung und die Streitkräfte sind das wichtigste Beispiel.

Sie unterliegen den Leitlinien und der Kontrolle der beiden Kammern; ihre operative Umsetzung wird der Exekutive und den zuständigen professionellen Strukturen anvertraut.

Andere große gemeinsame Aufgaben können ähnlich organisiert werden, wenn das Interesse des gesamten Landes eine einheitliche Funktionsweise verlangt.

In der Verfassung muss jedoch genau unterschieden werden, was tatsächlich auf die nationale Ebene gehört und was in der Verantwortung der Territorien bleiben muss.

8. Eine bewusst schlanke nationale Verwaltung

Die Demosciokratie muss die Vervielfachung von Verwaltungen, Einrichtungen, Kommissionen und Agenturen mit sich überschneidenden Aufgaben vermeiden.

Jede Verwaltungsstruktur muss einer klar erkennbaren und notwendigen Aufgabe entsprechen.

Wenn eine Einrichtung keinen nachweisbaren Nutzen mehr hat, wenn ihre Funktion von einer bestehenden Struktur übernommen werden kann oder wenn sie eine administrative Doppelung darstellt, muss sie abgeschafft werden können.

Die Verwaltung ist ein Instrument im Dienst der Bevölkerung und keine Organisation, die ihren eigenen dauerhaften Fortbestand sichern soll.

Digitale Technologien und künstliche Intelligenz können es ermöglichen, einen wesentlichen Teil der Verwaltungsaufgaben, Kontrollen und Informationsaustausche zu automatisieren.

Das Ziel ist zweifach: eine wirksame Kontrolle zu erreichen und zugleich unnötige Formalitäten für Bürger und Unternehmen erheblich zu verringern.

9. Finanzen, Steuern und Umverteilung

Unter der Aufsicht der beiden Kammern organisiert die Exekutive außerdem die Erhebung der nationalen Einnahmen.

Die Höhe der Abgaben muss auf das begrenzt sein, was für die Durchführung der gemeinsam beschlossenen Aufgaben notwendig ist.

Die Einnahmen müssen anschließend nach transparenten Regeln zugewiesen und umverteilt werden, die Folgendes ermöglichen:

Den Betrieb der gemeinsamen Dienste, die nationalen Aufgaben, die notwendigen Mittel für die Territorien und die unverzichtbare Solidarität zwischen den verschiedenen Teilen des Landes.

Die Kammern bestimmen die Regeln und kontrollieren ihre Anwendung.

Die Exekutive erhebt, verwaltet und verteilt entsprechend diesen Entscheidungen.

Informationssysteme und künstliche Intelligenz müssen eine ständige Kontrolle der Finanzströme ermöglichen und die Verwaltungskosten senken, ohne die Belastungen für Unternehmen und Bürger zu vervielfachen.

10. Allgemeines Prinzip der demosciokratischen Exekutive

Das gesamte System lässt sich schließlich durch folgende Kette zusammenfassen:

DAS VOLK UND DIE BERUFSVEREINIGUNGEN → DIE TERRITORIEN → VOLKSKAMMER + KAMMER DER BERUFSVEREINIGUNGEN UND DIENSTE → ENTSCHEIDUNG UND AUSRICHTUNG → EXEKUTIVE → ADMINISTRATIVE UND NATIONALE UMSETZUNG → REGIONEN UND TERRITORIEN ENTSPRECHEND IHREN ZUSTÄNDIGKEITEN → ERGEBNISSE, BEDÜRFNISSE UND SCHWIERIGKEITEN → RÜCKMELDUNG AN DIE EXEKUTIVE UND DIE BEIDEN KAMMERN

Das wesentliche Prinzip lautet daher:

Die Territorien bilden die Grundlage der Macht. Die beiden aus den Territorien hervorgehenden Kammern entscheiden über die gemeinsamen Leitlinien. Die Exekutive, die unter Beteiligung des Volkes ausgewählt und anschließend von den beiden Kammern bestimmt wird, verwaltet und vollzieht deren Entscheidungen. Sie legt den Kammern ständig Rechenschaft ab und kann Anpassungen vorschlagen, die aufgrund ihrer Erfahrungen bei der Umsetzung notwendig geworden sind.